Die psychotherapeutischen Regelleistungen können über die gesetzlichen Krankenkassen (mit Krankenkassenkärtchen) abgerechnet werden.
Bei privaten Versicherungen muss in Erfahrung gebracht werden, ob psychotherapeutische Leistungen in ihrem Vertrag enthalten und welche Konditionen aufgeführt sind. Meist können nach dem Erstgespräch 5 „probatorische Sitzungen“ ohne Antragsverfahren abgerechnet werden. Danach wird ein Gutachterverfahren eingeschaltet, um zu ermitteln, ob der Behandlungswunsch gerechtfertigt ist. Ich rechne den üblichen 2,3 fachen Satz der GOÄ ab.
Für Selbstzahler stelle ich € 90,- pro Sitzung (45 Minuten) in Rechnung.
Wegen der Vielfalt der zur Verfügung stehenden Verfahren reichen in weniger komplexen Situationen oft insgesamt 5 Sitzungen, um das Behandlungsziel zu erreichen. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie entschieden mitarbeiten und bereit sind, sich auf Veränderungen einzulassen. |